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Aktuell gibt es keine staatlichen Förderungen mehr

vereinzelt unterstützen Städte oder Gemeinden mit

individuellen Förderprogramme die Bürger.

Seit 2023 entfällt die Mwst. auf Photovoltaikanlagen

siehe hier :

§ 12 Absatz 3 UStG ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Voraussetzungen für die Solarstromspeicher-Förderung


Der Antragsteller muss eine neue Photovoltaik-Anlage installiert haben, deren Leistung

in Kilowatt-Peak mindestens dem des Wertes der Kapazität des Batteriespeichers

entspricht.

 

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Ein intelligentes Energiemanagementsystem ist in der Anlage integriert.

  • Es handelt sich um  Ein- oder Zweifamilienhäuser

  • Der Antrag muss online vor Erteilung des Auftrags gestellt werden !.

 

Achten Sie hier genau auf die Reihenfolge, da ansonsten die Förderung nicht

genehmigt wird, das erfährt man aber oft erst wenn die Anlage bereits installiert ist !.

Die Installation muss dann innerhalb von 9 Monaten nach dem bestätigten Eingang

des Förderantrags abgeschlossen sein.

So hoch ist derzeit der Zuschuss für einen Stromspeicher in Bayern:

  • 5,0 bis 5,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 3,0 kWp (PV-Anlage)  -->           500€   Zuschuss

  • 6,0 bis 6,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 4,0 kWp (PV-Anlage)  -->           575€   Zuschuss

  • 7,0 bis 7,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 5,0 kWp (PV-Anlage)  -->           650€   Zuschuss

  • 8,0 bis 8,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 6,0 kWp (PV-Anlage)  -->           725€   Zuschuss

  • 9,0 bis 899 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 8,0 kWp (PV-Anlage)  -->          800€   Zuschuss

  • 10,0 bis 10,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 9,0 kWp (PV-Anlage)  -->       950€   Zuschuss

  • 11,0 bis 11,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 10,0 kWp (PV-Anlage) -->   1.025€   Zuschuss

  • 12,0 bis 12,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 11,0 kWp (PV-Anlage) -->   1.100€   Zuschuss

  • usw.

  • ab 30,0 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 30,0 kWp (PV-Anlage) -->           2.375€   Zuschuss

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