Aktuell gibt es keine staatlichen Förderungen mehr
vereinzelt unterstützen Städte oder Gemeinden mit
individuellen Förderprogramme die Bürger.
Seit 2023 entfällt die Mwst. auf Photovoltaikanlagen
siehe hier :
§ 12 Absatz 3 UStG ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Voraussetzungen für die Solarstromspeicher-Förderung
Der Antragsteller muss eine neue Photovoltaik-Anlage installiert haben, deren Leistung
in Kilowatt-Peak mindestens dem des Wertes der Kapazität des Batteriespeichers
entspricht.
Weitere Voraussetzungen sind:
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Ein intelligentes Energiemanagementsystem ist in der Anlage integriert.
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Es handelt sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser
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Der Antrag muss online vor Erteilung des Auftrags gestellt werden !.
Achten Sie hier genau auf die Reihenfolge, da ansonsten die Förderung nicht
genehmigt wird, das erfährt man aber oft erst wenn die Anlage bereits installiert ist !.
Die Installation muss dann innerhalb von 9 Monaten nach dem bestätigten Eingang
des Förderantrags abgeschlossen sein.
So hoch ist derzeit der Zuschuss für einen Stromspeicher in Bayern:
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5,0 bis 5,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 3,0 kWp (PV-Anlage) --> 500€ Zuschuss
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6,0 bis 6,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 4,0 kWp (PV-Anlage) --> 575€ Zuschuss
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7,0 bis 7,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 5,0 kWp (PV-Anlage) --> 650€ Zuschuss
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8,0 bis 8,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 6,0 kWp (PV-Anlage) --> 725€ Zuschuss
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9,0 bis 899 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 8,0 kWp (PV-Anlage) --> 800€ Zuschuss
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10,0 bis 10,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 9,0 kWp (PV-Anlage) --> 950€ Zuschuss
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11,0 bis 11,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 10,0 kWp (PV-Anlage) --> 1.025€ Zuschuss
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12,0 bis 12,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 11,0 kWp (PV-Anlage) --> 1.100€ Zuschuss
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usw.
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ab 30,0 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 30,0 kWp (PV-Anlage) --> 2.375€ Zuschuss