Förderungen Photovaltaikanlagen & Batteriespeicher
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Wer eine Solaranlage auf seinem Dach installieren will, kann verschiedene Förderungen nutzen.
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Der Bund unterstützt die heimische Erzeugung von Sonnenstrom über die Einspeisevergütung.
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Aber auch Städte, Gemeinden und Energieversorger legen Förderprogramme auf.
München ist hier ein besonderer Vorreiter, hier werden neu installierte Photovoltaikanlagen
extrem hoch gefördert.
Förderprogramm der Stadt Münchent:
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Für die ersten 10 kWp: 200,- € je kWp installierter Leistung
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Für jedes weitere kWp (über 10 – 30 kWp): 100,- € je kWp installierter Leistung
Weitere mögliche Zuschläge zur Photovoltaik Förderung München:
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200,- € je kWp für Fassadenanlagen
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3.000,- € für denkmalgeschützte Gebäude
Welche Größe darf eine Anlage für die Photovoltaik Förderung München haben?
Ausschlaggebend ist hier die festgelegte Obergrenze, diese liegt bei 30 kWp.
Bei Anlagen die größer 30Kwp sind, werden nur die ersten 30kWp gefördert !
Beispielrechnungen zur Photovoltaik Förderung München:
Photovoltaikanlage mit 14,5 kWp für ein Einfamilienhaus.
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Anschaffungskosten: ca.18.000€ netto
Förderung: 10 kWp x 200,- € + 5 kWp x 100€ = 2.500€
Investitionskosten: 15.500,€ netto
Voraussetzungen der Photovoltaik Förderung:
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Neuinstallation einer Photovoltaikanlage im Stadtgebiet München
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Die Förderung gilt nur für Photovoltaikmodule, die den nationalen und internationalen Normen entsprechen
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Fachgerechte Installation und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage durch einen zertifizierten Fachbetrieb
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Beantragung immer vor Bestellung der Anlage
Stromspeicher Förderung:
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500,- € für die Ersatzstromfähigkeit “Notstromfunktion-Plus” der Geräte.5
Diese ermöglicht die Stromversorgung sowie das solare Nachladen der
Batterie bei Stromausfall.
Beispielrechnung:
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Regulärer Preis: ca. 10.000,€ netto
abzgl. Förderung: 12,6kWh x 300,€ = 3.780€
abzgl. Bonuszuschlag für Ersatzstromfähigkeit: 500 €
Investitionskosten: ca. 5.760€ netto
Voraussetzungen der Stromspeicher Förderung:
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Installation eines Stromspeichers im Stadtgebiet München
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Stromspeicher muss Notstromfähig sein, um im Falle eines Stromausfalls
die Versorgung über eine Steckdose zu gewährleisten
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Einhaltung aller Richtlinien/Normen ( TAB, VDE)
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Nachweis der fachgerechten und sicheren Inbetriebnahme durch Fachfirma
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Beantragung immer vor Bestellung der Anlage